GmbH Insolvenz: Die Insolvenz einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein formeller Prozess, der in mehreren Schritten abläuft. Die Insolvenz wird eingeleitet, wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Hier sind die wesentlichen Schritte und Aspekte, die bei der Insolvenz einer GmbH zu beachten sind: Eine GmbH ist zahlungsunfähig, wenn sie ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Die Geschäftsführung muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, einen Insolvenzantrag stellen. Eine GmbH ist überschuldet, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich. In diesem Fall muss ebenfalls ein Insolvenzantrag gestellt werden. |
GmbH Insolvenz: Der Insolvenzantrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und alle notwendigen Unterlagen enthalten. Der Antrag kann sowohl von der Geschäftsführung als auch von Gläubigern gestellt werden. Nach Eingang des Insolvenzantrags leitet das Insolvenzgericht das vorläufige Insolvenzverfahren ein. In dieser Phase prüft das Gericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genügend Masse (Vermögen) vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. |
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