Sanierung in Eigenverwaltung: Die Sanierung in Eigenverwaltung ist ein Verfahren im deutschen Insolvenzrecht, das es einem Unternehmen ermöglicht, sich selbst zu sanieren, während es unter der Aufsicht eines Sachwalters steht. Dieses Verfahren soll die Fortführung des Unternehmens erleichtern und den Einfluss des Schuldners auf den Sanierungsprozess erhöhen |
Sanierung in Eigenverwaltung: Der Schuldner (das Unternehmen) muss beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen. Dieser Antrag muss auch einen Sanierungsplan enthalten. Der Antrag sollte gut vorbereitet sein und eine positive Fortführungsprognose sowie eine ausreichende Finanzierung für die Zeit des Verfahrens aufzeigen. Das Gericht kann eine vorläufige Eigenverwaltung anordnen, wenn es davon überzeugt ist, dass keine Nachteile für die Gläubiger entstehen. |
Positive FortführungsprognoseSanierung in Eigenverwaltung |
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