Sanierung in Eigenverwaltung

Sanierung in Eigenverwaltung: Die Sanierung in Eigenverwaltung ist ein Verfahren im deutschen Insolvenzrecht, das es einem Unternehmen ermöglicht, sich selbst zu sanieren, während es unter der Aufsicht eines Sachwalters steht. Dieses Verfahren soll die Fortführung des Unternehmens erleichtern und den Einfluss des Schuldners auf den Sanierungsprozess erhöhen



Sanierung in Eigenverwaltung

Sanierung in Eigenverwaltung: Der Schuldner (das Unternehmen) muss beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen. Dieser Antrag muss auch einen Sanierungsplan enthalten. Der Antrag sollte gut vorbereitet sein und eine positive Fortführungsprognose sowie eine ausreichende Finanzierung für die Zeit des Verfahrens aufzeigen. Das Gericht kann eine vorläufige Eigenverwaltung anordnen, wenn es davon überzeugt ist, dass keine Nachteile für die Gläubiger entstehen.


Positive Fortführungsprognose

Sanierung in Eigenverwaltung

Weitere Blogbeiträge zum Thema:

Firma liquidieren Firma verkaufen Firmenverkauf Gesellschaft verkaufen Gesellschafterdarlehen GmbH & Co KG löschen GmbH auflösen oder verkaufen GmbH Auflösung ohne Sperrjahr GmbH Gesellschaftsdarlehen GmbH ins Ausland verkaufen Grenzüberschreitende Verschmelzung Sitzverlegung GmbH EU & EWR GmbH Insolvenz GmbH Liquidation Sperrjahr GmbH Löschung GmbH Löschung ohne liquidation GmbH Löschung ohne Sperrjahr Sanierung in Eigenverwaltung Positive Fortführungsprognose Überschuldung GmbH schließen Ablauf GmbH verkaufen Gmbh Verschmelzung EU Kalte Liquidation GmbH Probleme Übertragende Sanierung Insolvenzantragspflicht Insolvenzverschleppung Unternehmen verkaufen Überschuldete GmbH Sitzverlegung GmbH ins Ausland Löschung GmbH Handelsregister GmbH in Schwierigkeiten Firmenbestattung Sanierung in Eigenverwaltung GmbH ins Ausland verkaufen Grenzüberschreitende Verschmelzung Löschung GmbH Handelsregister