Insolvenzverschleppung: Insolvenzverschleppung bezeichnet das schuldhafte Versäumnis der Geschäftsführung einer GmbH oder anderer haftungsbeschränkter Gesellschaften, bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig Insolvenz anzumelden. Dies ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung und kann rechtliche Konsequenzen haben. |
Insolvenzverschleppung: Alle Entscheidungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der finanziellen Lage der GmbH getroffen werden, sollten sorgfältig dokumentiert werden. Dies kann im Ernstfall als Nachweis dafür dienen, dass die Geschäftsführung ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Insgesamt ist es für Geschäftsführer von entscheidender Bedeutung, ihre Pflichten im Rahmen der Insolvenzantragstellung ernst zu nehmen und frühzeitig auf finanzielle Schwierigkeiten zu reagieren, um die gravierenden Konsequenzen einer Insolvenzverschleppung zu vermeiden. |
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