GmbH & Co KG löschen: Die Löschung einer GmbH & Co. KG aus dem Handelsregister erfolgt in mehreren Schritten, ähnlich wie bei der Liquidation einer GmbH. Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der die Komplementärin eine GmbH ist. Hier sind die wesentlichen Schritte zur Auflösung und Löschung einer GmbH & Co. KG: Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG müssen die Auflösung der Gesellschaft beschließen. Dies erfolgt in einer Gesellschafterversammlung, und der Beschluss muss notariell beurkundet werden. Die Auflösung der GmbH & Co. KG muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Geschäftsführer der GmbH (Komplementärin) und die Liquidatoren (falls abweichend). |
GmbH & Co KG löschen: Nach der Auflösung beginnt die Liquidation der Gesellschaft. Die Liquidation umfasst folgende Schritte: Die bisherigen Geschäftsführer der GmbH werden in der Regel zu Liquidatoren bestellt, sofern nicht andere Personen bestimmt werden. Die Liquidatoren müssen ebenfalls ins Handelsregister eingetragen werden. Die Liquidatoren sind verantwortlich für die Abwicklung der laufenden Geschäfte der GmbH & Co. KG. Dies umfasst die Eintreibung von Forderungen, die Begleichung von Verbindlichkeiten und die Verwertung des Gesellschaftsvermögens. |
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