Kalte Liquidation: Die "kalte Liquidation" ist ein Begriff aus dem deutschen Gesellschaftsrecht, der die Beendigung einer GmbH durch Vermögensübertragung auf einen anderen Rechtsträger beschreibt, ohne die Gesellschaft formell aufzulösen. Hier sind die Schritte, die typischerweise für eine kalte Liquidation erforderlich sind: Die Gesellschafter müssen sich auf die kalte Liquidation einigen und einen entsprechenden Beschluss fassen. Dies kann die Übertragung des gesamten Vermögens der GmbH auf eine andere Gesellschaft oder eine natürliche Person umfassen. |
Kalte Liquidation: Nach der Vermögensübertragung bleibt die GmbH als leere Hülle bestehen. Es besteht die Möglichkeit, die GmbH formell abzuwickeln oder sie als Mantelgesellschaft weiterzuführen, um möglicherweise später eine neue Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Es ist wichtig, die steuerlichen Konsequenzen der kalten Liquidation zu berücksichtigen. Die Übertragung des Vermögens kann steuerliche Auswirkungen haben, sowohl für die GmbH als auch für den neuen Rechtsträger. Eine sorgfältige steuerliche Planung ist daher unerlässlich. |
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